ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DEUTSCHLAND
L ALLGEMEINES
Fu"r mit unseren Kunden (nachfolgend ,,Mieter" genannt) abgeschlossene vertra"ge sowie unsere im Raf men diesel Vertra"ge erbrachten Leistungen gelten our die nachfolgenden allgemeinen vermietbedingungen, sofern nicht im Einzelfall individuelle
Abweichungen vereinbart werden. Bedingungen des Mieters, such soweit sie Gegenstand einer Auftragsbesta"tigung sind, sind nicht go"Itig, such Venn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrdcklich widersprechen.
u"berwachen (O"I- und Wasserstand, Reifendruck, Keilriemen, Bremsen, Tiirverschluss
usw.), es zu verschliefien, das Lenk-radschloss einrasten zu Lassen und das Kfz an sicherem Ort abzustellen. Die SchlUssel des Kfz sindjederzeit fu"r Unbefugte unzuga"nglich zu
verwahren und sine vorhandene Alarmanlage ist zu benutzen. Bei la"ngerer Benutzung
hat der Mieter nach Ru"cksprache mit dem Vermieter die féilligen Wartungsarbeiten in
einer autorisierten vertragswerkstatt durchfdhren zu Lassen, die Kirsten erstattet der
Vermieter.
- Bei Betriebsunféihigkeit auf freier Strecke ist das Kfz zu sichern und zu bewachen.
II. DAS FAHRZEUG UND SEINE BENUTZUNG V. REPARATUR - Der Mieter erkennt durch die Ubernahme des vermieteten Fahrzeuges (Kfz) an, class
es sick mit samt Zubeho"r in verkehrssicherem, fahrbereitem, mangelfreiem und sauberem Zustand befindet und or die Wagenpapiere und SchIUsseI erhalten hat, soweit nicht
bei Ubernahme des Kfz schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wind. - Der Mieter dart das Kfz in verkehrsUblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere der StraBenverkehrsordnung (bei Lkw-Anmietung: des GUterkraftverkehrsgesetzes), und der Gegebenheiten des Kfz (zuléissige Belastung usw.)
benutzen. - Das Kfz dart our vom Mieter, den im Mietvertrag aufgefdhrten Fahrern oder von Berufsfahrern des Mieters, die einen entsprechenden go"Itigen Fu"hrerschein besitzen, gefahren werden. Der Mieter haftet fu"r das Verschulden alter Personen, denen er den
Gebrauch des Kfz u"berléisst, wie fir eigenes Verschulden. - Das Kfz dart weder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet noch zweckentfremdet
oder unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss benutzt werden. Das Kfz dart nicht untervermietet werden. Sofern nicht der Vermieter zuvor schriftlich eingewilligt hat, dart das
Kfz nicht auBerhalb des o"ffentlichen Straf5enverkehrs benutzt werden, nicht an Gela"ndefahrten, Fahrschulu"bungen, Motorsportveranstaltungen oder defen Vorbereitung
teilnehmen und nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Personen- oder Gu"terfernverkehr, zum Abschleppen wanderer Fahrzeuge oder auf Rennstrecken verwendet werden. - Das Kfz dart our gemaB den Bedienungsvorschriften verwendet werden, es dart our
der vorgeschriebene Kraftstoff getankt werden. Besondere Bestimmungen fu"r das Abstellen von Lkw sind zu beachten. Der Transport gefa"hrlicher Stoffe mit dem Kfz ist untersagt. - Die Benutzung des Fahrzeuges ist our innerhalb Europas mit Ausnahme der Léinder
Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Georgien, Griechenland, Kasachstan, Kirgistan, Kosovo, Island, Lettland, Litauen,
Malta, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, Polen, Ruméinien, Russland, Serbien,
. u Slowakei, TClrkei, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, usbekistan, Weil'5russland und Zypern gestattet. - vorbestellungen von Kfz sind verbindlich. Der vermieter braucht das Kfzjedoch nicht
la"nger als eine Stunde nach dem vereinbarten Fahrtantritt bereft zu halter. - Der Mietpreis schlieBt die Kosten fu"r den Treibstoff und o"lverbrauch nicht an. Der
Mieter zahlt folgende Betra"ge an den vermieter:
a) den Mietpreis fair die abgelaufene Mietzeit zu den umseitig aufgefUhrten Séitzen,
b) Venn vereinbart, Gebu"hren fair die Vollkaskoversicherung, die lnsassenunfallversicherung sowie die Eintragung waterer Fahrer, und zwarjeweils zu den umseitig aufgefUhrten Sétzen sowie gegebenenfalls RUckfUhrungsgebClhren,
c) Kosten fClr Kraftstoff und den Betankungsservice be Rijickgabe mit nicht vollem Tank,
d) alle auf die Positionen a) bis c) erhobenen steuern sowie alle im Zusammenhang mit
der Benutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebu"hren, Abgaben, Buf5gelder und Strafen,
fu"r die der Vermieter in Anspruch genommen wind, es set denn, sie sind auf Verschulden
des vermieters zurUckzufUhren,
e) alle notwendigen Kosten, die dem Vermieter durch die Eintreibung von la"lligen Forderungen gegen den Mieter entstehen.
Der Vermieter kann vor U"bergabe des Kfz sine Vorauszahlung bis zur Ho"he einer Monatsmiete, mindestensjedoch € 100,- verlangen.
lll.VERSICHERUNG - Fu"r das Kfz bestehen folgende versicherungen nach den Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen (AKB): Haftpflichtversicherung, auf Anfrage Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Fahrer, Fahrzeug, lnsassen, Gepa"ck, Waren usw. sind
nicht versichert. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wind pro Schadenereignis von der Entschéidigung abgezogen. - Nur auf schriftlichen Wunsch des Mieters wind auf dessert Kosten eine
Vollkaskoversicherung abgeschlossen und/oder eine Insassenunfallversicherung. Uber
weitergehende Versicherungswfinsche des Mieters muss eine schriftliche vereinbarung
geschlossen werden.
IV. PFLICHTEN DES MIETERS - Der Mieter verpflichtet sick, das Kfz pfleglich und unter Beachtung der technischen
Regen zu behandeln sowie es stéindig auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu - wind sine Reparatur notwendig, so tra"gt der vermieter dafu"r die Kirsten, Venn die
Ursache hierfUr weder auf unsachgeméiBer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch
auf dessert Verschulden oder dem seiner Erfu"IIungs-gehilfen (Fahrer und anders) beruht.
Hat der vermieter die Kosten zu tragedy, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur -
Venn mit Kosten von mehr als € 25,- (ohne Mehrwertsteuer) zu rechnen is - zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterla"sst der Mieter dies, hat der vermieter
our die Kosten fair Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechterhaltung der Betriebsund verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. BereicherungsansprUche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen. - versagt der Kilometerza"hler, hat der Mieter ihn unverzu"glich in einer geeigneten
Werkstatt instand setzen zu Lassen, wobei die Eichung erhalten bleiben muss. Von einer
solchen Instandsetzung ist der vermieter unverzu"glich schriftlich zu unterrichten. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, der Abrechnung eine Fahrstrecke von 600 km pro
Miettag zugrunde zu leger.
VI. UNFALL, DIEBSTAHL, BRAND - Jeder Haftpflicht- oder Kaskoschaden ist dem Vermieter unverzu"glich zu melden. In
jedem Fall is sofort die Polizei zu verstéindigen und mit der Aufnahme eines protokolls
zu beauftragen. - Gegnerische Ansprfiche dUrfen weder gegenu"ber Unfallbeteiligten noch gegenfiber
Ermittlungsbeamten anerkannt werden. Uberléisst der Mieter das Fahrzeug einem Dritten, so hat or diesen entsprechend zu verpflichten. - Der Mieter hat dem Vermieter, selbst be geringfUgigen Scha"den, einen ausfu"hrlichen
schriftlichen Bericht unter vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Bericht u"ber Unfall,
Diebstahl oder Brand muss insbesondere reamen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
und Angaben Uber ihre Besitzer (Halter) enthalten. - Bei einem Unfall dart sick der Mieter vor Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme
nicht vom Unfallort entfernen (Unfallflucht). - Bei einem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubeho"r bzw. Einbruch
in das Fahrzeug oder einer Bescha"digung durch Unbekannte wéihrend des Parkens hat
der Mieter sofort Anzeige be der Polizei zu erstatten und anschlieBend unverzu"glich
unter Vorlage der polizeilichen Bescheinigung den Vermieter zu informeren.
VII. HAFTUNG - Die Haftung des vermieters wind fu"r Faille normaler Fahrléissigkeit dem Grunde und der
H6he nach auf denjenigen Schaden begrenzt, der durch sine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Raf men der AKB abdeckbar is, es set denn, es handelt sick um sine verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall sowie be
Vorsatz und grober Fahrléissigkeit bleibt die gesetzliche Haftung bestehen. Dies gilt
such be Verletzungen des Lebens, des Ko"rpers oder der Gesundheit. - Der Mieter hat das Kfz in demselben Zustand zuru"ck zu geber, in dem er es u"bernommen hat, mit Ausnahme der u"blichen Abnutzung. Der Mieter haftet fu"r die schuldhafte
Bescha"digung des Kfz und for die Verletzung seiner vertraglichen pflichten. wetter haftet der Mieter such fur Marderschaden, Glasbruch und Steinschléige in den Scheiben des
Fahrzeuges. Zur Begrenzung diesel Schadensrisiken, wind der Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung empfohlen (vol. III. 1.) Er hat in einem solchen Fall
such die Schadensnebenkosten zu ersetzen, insbesondere furSachverstandige, Rechtsverfolgung, Abschleppen und Mietausfall sowie den Betrag der wertminderung des Kfz,
Mietausfallkosten sind die Beitrage in Ho"he einer Tagesmiete ffirjeden Tag an dem das
beschéidigte Kfz dem vermieter nicht zur Verfu"gung steht. Die Tagesmiete setzt sick
aus dem Grundbetrag und aus dem Entgelt fu"r eine Fahrstrecke von 100 km zusammen.
Dem Mieter bleibt der Nachweis often, class dem vermieter kein oder ein geringerer
Schaden entstanden is. - Bei den durch die Teilkaskoversicherung abgedeckten Gefahren (unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch) beschrankt sick die Haftung des Mieters auf seiner Selbstbeteiligungssatz (vol. oben III.1.) im Raf men der AKB. Hat der Mieter gema"B 111.2. den
Abschluss einer Vollkaskoversicherung (Haftungsreduzierung) gewa"hlt, so beschra"nkt
sick seine Haftung such wegen der hierdurch abgedeckten Gefahren (Unfallscha"den am
Mietfahrzeug) auf seine Selbstbeteiligung. 1st die Selbstbeteiligung ausgeschlossen,
entfa"llt such diesel Teil seiner Haftung.
FUr Schéiden, die auf Bedienungsfehler des Mieters zurUckzufUhren sind, haftet der Mieter injedem Fall uneingeschra"nkt.
1
ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DEUTSCHLAND
Trotz einer vereinbarten Haftungsreduzierung haftet/haften der Mister/die Mieter/-in
fu"r den Schaden u"ber die Haftungsbegrenzung hinaus, Venn et/sie diesen grab fahrlassig oder versa"tzlich herbeigefUhrt hat. Vorsatzliche Herbeifu"hrung des Schadensfalles
fu"hrt stets zur vollen Haftung des Mieters analog § 81 Abs. 1 VVG. Bei grab fahrléissig
herbeigefu"hrten Schadensfa"Ilen, insbesondere be Fu"hren des Mietwagens unter die
Fahrtu"chtigkeit beeintra"chtigendem Alkohol, Medikamenten oder Drogeneinfluss oder
RotlichtverstoB bestimmt sick das MaB der Haftung des Mieters nach der Schwere des
verschuldens analog § 81 Abs. 2 VVG. - Soweit der Kaskoversicherer die Schéiden und Schadensnebenkosten nicht ersetzt,
haftet der Mieter dem vermieter im Falle seines verschuldens fu"r die Schaden und Schadensnebenkosten (Ziffer VII.2). Verschuldensunabhangig is der Mieter injedem Fall verpflichtet, den be Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung vereinbarten
Selbstbehalt (Ziffer III.) zu tragedy. - Soweit ein Dritter dem Vermieter die Scha"den ersetzt, wind der Mieter von seiner Ersatzpflicht fret.
- Der Mieter stellt den vermieter vonjeder Haftung fur Schéiden an oder Verluste von
Gegenstéinden fret, die vom Mieter oder jemand anderem vor, we"hrend oder nach der
wagenmiete in dem Fahrzeug befo"rdert, aufbewahrt oder zurdckgelassen Worden sind.
VIII. RU"CKGABE DES KFZ - Der Mieter hat das Kfz mit den vollsta"ndigen Wagenpapieren und so"mtlichen ihm ausgeha"ndigten SchlUsseln spa"testens am Erode der vereinbarten Mietzeit dem vermieter
am vereinbarten Ort zurUckzugeben, und zwar wéihrend der Geschéiftszeit des Vermieters. Die Ru"ckgabe auBerhalb der Gescha"ftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters. - Eine Verlangerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der
Mietzeit. - Gibt der Mieter das Kfz mit vollsta"ndigen wagenpapieren und so"mtlichen Schlu"sseln
nach Beendigung der Mietzeit nicht zurUck, so hat der Mieter dem Vermieter fu"rjeden
angefangenen Tag der Vorenthaltung des Kfz als Entschadigung die vereinbarte Miete
zu zahlen. Die Miete wind in diesem Fall fur die Dauer der Vorenthaltung zumjeweils gultigen Standardtarif abgerechnet. Sollte an darn"berhinausgehender Schaden entstanden sein, so hat der Mieter diesen zu ersetzen. Der Mieter haftet fur so"mtliche nach
Ablauf der Mietzeit eingetretenen Haftpflicht- und Kaskoschéiden. - Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung von
Ma"ngeln, fair die der Mieter haftbar is, gegenu"ber dem Mieter Méingel des Kfz zu beanstanden. - Der vermieter tut sein Mo"glichstes, um den Mister zu informeren, Venn perso"nliche
Gegenstande im Fahrzeug nach Ru"ckgabe gefunden werden. Gegenstande, die perso"nIiche Daten und Finanzdaten enthalten, werden gema"B den Datenschutzbestimmungen
nach 28 Tagen vernichtet. Alls anderen Gegensta"nde werden nach 3 Monaten entsorgt.
IX. Ku"NDIGUNG - Kommt der Mieter mit der Bezahlung einer Mietrate zu einem nicht unerheblichen Toil
in Verzug oder wind dem vermieter die Fortsetzung des Mietverha"Itnisses unzumutbar,
insbesondere well der Mieter eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, damn ist der
vermieter berechtigt, den vertrag fristlos zu kUndigen. Macht der vermieter von diesem
Recent Gebrauch, so bleibt der Mieter dem Vermieter zur Zahlung der vereinbarten Miete
bis zum Erode der vertraglich vorgesehenen Mietzeit verpflichtet, soweit der vermieter
das Kfz nicht an Dritte weitervermieten kann. Dem Mieter steht der Nachweis often,
class dem vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. - Der Mieter ist zur fristlosen Ku"ndigung berechtigt, Venn das Kfz nicht fahrbereit ist
und der vermieter kein Ersatzfahrzeug zur VerfUgung stellt.
X.DATENSCHUTZKLAUSEL - Der Vermieter und seine Lizenzpartner sind jeweils verantwortliche Stellen im Sinne
der einschléigigen vorschriften des Datenschutzrechts nach der europa"ischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). - Die personenbezogenen Daten des Mieters und des Fahrers werden zum Zwecke der
Anbahnung, Begru"ndung, Durchfu"hrung und Beendigung des Vertrages von dem Vermieter gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO verarbeitet. - Eine werbliche Verwendung fur Zwecke der Eigenwerbung (einschlieBIich EmpfehIungswerbung) des Vermieters und dessert Lizenzgebers erfolgt our auf Basis der
Rechtsgrundlage einer entsprechend erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO. Der Mieter, sowie der Fahrer kg"nnenjederzeit eine erteilte Einwilligung zur etwaigen Verarbeitung oder Nutzung der Daten fu"r Zwecke der Werbung oder der Marktoder Meinungsforschung few" r die Zukunft widerrufen.
Der Widerruf der Einwilligung is unter Angabe des umseitig genannten vermieters zu
richten an: widerspruch@opelrent.de. - Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt our, soweit dies fu"r die vertragsabwicklung erforderlich ist. So zum an Vertragspartner / Lizenznehmer / Franchisegeber des
vermieters, an andere beauftragte Dritte (Inkassounternehmen, Rechtsanwa"Ite etc.), an
das Kreditkartenunternehmen des Misters zum zwecke der Abrechnung, an beteiligte
Haftpflicht- und Kaskoversicherer oder an zentrale Abrechnungsstellen zur Regulierung
von UnfaIlscha"den. Ferrer kann sine Weitergabe personenbezogener Vertragsdaten an
Beh6rden erfolgen, Venn und soweit eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters gegenu"ber der jeweiligen Beh6rde (z. B. Staatsanwaltschaft) besteht. Zusatzlich ist der
Vermieter berechtigt, persénliche Daten des Mieters im Raf men der Beantwortung von
Anfragen seitens staatlicher Beh6rden im Zusammenhang mit Anzeigen, die sick wa"hrend der Mietdauer ergeben haben, wie bspw. Strafzettel, Bufigelder und sonstige Gebu"hren, weiterzugeben. Eine darClber hinaus gehende Verwendung bedarf der
ausdrUcklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Misters/Fahrers (siehe
Punkt 3). - Der Mieter/Fahrer kann als Betroffener im Sinne des Datenschutzrechtes nach Mafigabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte geltend machen:
- Recent auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO, § 34 Bundesdatenschutzgesetz BDSG)
- Recent auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
- Recent auf Lo"schung (Art. 17 DS-GVO, §35 BDSG),
- Recent auf Einschrankung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
- Recent auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
- Recent auf Datenu"bertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
AuBerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehérde (Art.
77 DS-GVO, §19 BDSG).
Eine entsprechende Anfrage bzw. an Begehren des Mieters / Fahrers nach Berichtigung,
Sperrung oder LOschung der personenbezogenen Daten ist Uber die im Mietvertrag genannten Kontaktdaten oder Uber jede Stelle, welcome die Daten nach Mafigabe diesel
Bestimmungen gespeichert hat, no"glich.
- Soweit erforderlich, verarbeitet der Vermieter die personenbezogenen Daten des
Mieters fur die Dauer der Vertragsabwicklung. Der Vermieter unterliegt verschiedenen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, we bspw. aus Handelsgesetzbuch
(HGB) und Abgabeordnung (AO). Schlief5Iich beurteilt sick die Speicherdauer such nach
den gesetzlichen Verja"hrungsfristen. - Der vermieter Ubermittelt die Daten des Mieters in Staaten auBerhalb des Europa"ischen Wirtschaftsraums - EWR (Drittléinder) our, soweit dies zur Ausfu"hrung des Mietverha"Itnisses erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben is oder der Mieter seine
Einwilligung erteilt hat.
weiterhin verweisen wir auf die gUltigen ,,Datenschutzhinweise fur Kunden", die jederzeit unter folgenden Link https://www.opelrent.de/mietservice/datenschutzhinweise_fuer_kunden.htmI zur Kenntnis genommen werden kg"nnen.
Bei weiteren Fragen zum Datenschutz kOnnen Sie sick an folgenden Kontakt wenden:
info®opelrent.de
XI. VERSCHIEDENES - Der Mieter is zu einer Aufrechnung our berechtigt, Venn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskréiftig festgestellt sind. Dies gilt nicht fu"r AnsprUche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§ 536a BGB) und fur
RUckforderungsansprUche wegen zu viel gezahlter Miete. - nebenabreden sind nicht getroffen Worden. A"nderungen und Erga"nzungen des vertrages bedUrfen der schriftform. Dies gilt such fu"r eine Aufhebung der Schriftformklausel.
- Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein
oder werden, so wind dadurch die wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Ubrigen Bestimmungen nicht beru"hrt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung is als
durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem
von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am néchsten kommt. - Der sitz der Vermieterin ist der Erfu"llungsort. Er ist such der Gerichtsstand, sofern der
Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach
Vertragsschluss seiner Wohnsitz oder gewo"hnlichen Aufenthalt insAusland verlegt hat
oder beides zur zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. - Fu"ralle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Mieter gilt das Recent der Bundesrepublik Deutschland.
- Hinweis gemaB § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Unser Autohaus
nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG tell und ist hierzu such nicht verpflichtet. - Verbraucherinformation gema"B Verordnung (EU) Nr. 524/2013 i. V. m. §14 Abs.1 ODRVerordnung. lm Raf men der Verordnung Uber online-streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/consumers/odrl eine OnlineStreitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur VerfUgung.
Unsere E-Mailadresse lautet: info@opelrent.de
2

