AGB

ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DEUTSCHLAND
L ALLGEMEINES
Fu"r mit unseren Kunden (nachfolgend ,,Mieter" genannt) abgeschlossene vertra"ge sowie unsere im Raf men diesel Vertra"ge erbrachten Leistungen gelten our die nachfolgenden allgemeinen vermietbedingungen, sofern nicht im Einzelfall individuelle
Abweichungen vereinbart werden. Bedingungen des Mieters, such soweit sie Gegenstand einer Auftragsbesta"tigung sind, sind nicht go"Itig, such Venn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrdcklich widersprechen.
u"berwachen (O"I- und Wasserstand, Reifendruck, Keilriemen, Bremsen, Tiirverschluss
usw.), es zu verschliefien, das Lenk-radschloss einrasten zu Lassen und das Kfz an sicherem Ort abzustellen. Die SchlUssel des Kfz sindjederzeit fu"r Unbefugte unzuga"nglich zu
verwahren und sine vorhandene Alarmanlage ist zu benutzen. Bei la"ngerer Benutzung
hat der Mieter nach Ru"cksprache mit dem Vermieter die féilligen Wartungsarbeiten in
einer autorisierten vertragswerkstatt durchfdhren zu Lassen, die Kirsten erstattet der
Vermieter.

  1. Bei Betriebsunféihigkeit auf freier Strecke ist das Kfz zu sichern und zu bewachen.
    II. DAS FAHRZEUG UND SEINE BENUTZUNG V. REPARATUR
  2. Der Mieter erkennt durch die Ubernahme des vermieteten Fahrzeuges (Kfz) an, class
    es sick mit samt Zubeho"r in verkehrssicherem, fahrbereitem, mangelfreiem und sauberem Zustand befindet und or die Wagenpapiere und SchIUsseI erhalten hat, soweit nicht
    bei Ubernahme des Kfz schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wind.
  3. Der Mieter dart das Kfz in verkehrsUblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen
    Vorschriften, insbesondere der StraBenverkehrsordnung (bei Lkw-Anmietung: des GUterkraftverkehrsgesetzes), und der Gegebenheiten des Kfz (zuléissige Belastung usw.)
    benutzen.
  4. Das Kfz dart our vom Mieter, den im Mietvertrag aufgefdhrten Fahrern oder von Berufsfahrern des Mieters, die einen entsprechenden go"Itigen Fu"hrerschein besitzen, gefahren werden. Der Mieter haftet fu"r das Verschulden alter Personen, denen er den
    Gebrauch des Kfz u"berléisst, wie fir eigenes Verschulden.
  5. Das Kfz dart weder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet noch zweckentfremdet
    oder unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss benutzt werden. Das Kfz dart nicht untervermietet werden. Sofern nicht der Vermieter zuvor schriftlich eingewilligt hat, dart das
    Kfz nicht auBerhalb des o"ffentlichen Straf5enverkehrs benutzt werden, nicht an Gela"ndefahrten, Fahrschulu"bungen, Motorsportveranstaltungen oder defen Vorbereitung
    teilnehmen und nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Personen- oder Gu"terfernverkehr, zum Abschleppen wanderer Fahrzeuge oder auf Rennstrecken verwendet werden.
  6. Das Kfz dart our gemaB den Bedienungsvorschriften verwendet werden, es dart our
    der vorgeschriebene Kraftstoff getankt werden. Besondere Bestimmungen fu"r das Abstellen von Lkw sind zu beachten. Der Transport gefa"hrlicher Stoffe mit dem Kfz ist untersagt.
  7. Die Benutzung des Fahrzeuges ist our innerhalb Europas mit Ausnahme der Léinder
    Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Georgien, Griechenland, Kasachstan, Kirgistan, Kosovo, Island, Lettland, Litauen,
    Malta, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, Polen, Ruméinien, Russland, Serbien,
    . u Slowakei, TClrkei, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, usbekistan, Weil'5russland und Zypern gestattet.
  8. vorbestellungen von Kfz sind verbindlich. Der vermieter braucht das Kfzjedoch nicht
    la"nger als eine Stunde nach dem vereinbarten Fahrtantritt bereft zu halter.
  9. Der Mietpreis schlieBt die Kosten fu"r den Treibstoff und o"lverbrauch nicht an. Der
    Mieter zahlt folgende Betra"ge an den vermieter:
    a) den Mietpreis fair die abgelaufene Mietzeit zu den umseitig aufgefUhrten Séitzen,
    b) Venn vereinbart, Gebu"hren fair die Vollkaskoversicherung, die lnsassenunfallversicherung sowie die Eintragung waterer Fahrer, und zwarjeweils zu den umseitig aufgefUhrten Sétzen sowie gegebenenfalls RUckfUhrungsgebClhren,
    c) Kosten fClr Kraftstoff und den Betankungsservice be Rijickgabe mit nicht vollem Tank,
    d) alle auf die Positionen a) bis c) erhobenen steuern sowie alle im Zusammenhang mit
    der Benutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebu"hren, Abgaben, Buf5gelder und Strafen,
    fu"r die der Vermieter in Anspruch genommen wind, es set denn, sie sind auf Verschulden
    des vermieters zurUckzufUhren,
    e) alle notwendigen Kosten, die dem Vermieter durch die Eintreibung von la"lligen Forderungen gegen den Mieter entstehen.
    Der Vermieter kann vor U"bergabe des Kfz sine Vorauszahlung bis zur Ho"he einer Monatsmiete, mindestensjedoch € 100,- verlangen.
    lll.VERSICHERUNG
  10. Fu"r das Kfz bestehen folgende versicherungen nach den Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen (AKB): Haftpflichtversicherung, auf Anfrage Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Fahrer, Fahrzeug, lnsassen, Gepa"ck, Waren usw. sind
    nicht versichert. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wind pro Schadenereignis von der Entschéidigung abgezogen.
  11. Nur auf schriftlichen Wunsch des Mieters wind auf dessert Kosten eine
    Vollkaskoversicherung abgeschlossen und/oder eine Insassenunfallversicherung. Uber
    weitergehende Versicherungswfinsche des Mieters muss eine schriftliche vereinbarung
    geschlossen werden.
    IV. PFLICHTEN DES MIETERS
  12. Der Mieter verpflichtet sick, das Kfz pfleglich und unter Beachtung der technischen
    Regen zu behandeln sowie es stéindig auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu
  13. wind sine Reparatur notwendig, so tra"gt der vermieter dafu"r die Kirsten, Venn die
    Ursache hierfUr weder auf unsachgeméiBer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch
    auf dessert Verschulden oder dem seiner Erfu"IIungs-gehilfen (Fahrer und anders) beruht.
    Hat der vermieter die Kosten zu tragedy, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur -
    Venn mit Kosten von mehr als € 25,- (ohne Mehrwertsteuer) zu rechnen is - zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterla"sst der Mieter dies, hat der vermieter
    our die Kosten fair Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechterhaltung der Betriebsund verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. BereicherungsansprUche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.
  14. versagt der Kilometerza"hler, hat der Mieter ihn unverzu"glich in einer geeigneten
    Werkstatt instand setzen zu Lassen, wobei die Eichung erhalten bleiben muss. Von einer
    solchen Instandsetzung ist der vermieter unverzu"glich schriftlich zu unterrichten. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, der Abrechnung eine Fahrstrecke von 600 km pro
    Miettag zugrunde zu leger.
    VI. UNFALL, DIEBSTAHL, BRAND
  15. Jeder Haftpflicht- oder Kaskoschaden ist dem Vermieter unverzu"glich zu melden. In
    jedem Fall is sofort die Polizei zu verstéindigen und mit der Aufnahme eines protokolls
    zu beauftragen.
  16. Gegnerische Ansprfiche dUrfen weder gegenu"ber Unfallbeteiligten noch gegenfiber
    Ermittlungsbeamten anerkannt werden. Uberléisst der Mieter das Fahrzeug einem Dritten, so hat or diesen entsprechend zu verpflichten.
  17. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst be geringfUgigen Scha"den, einen ausfu"hrlichen
    schriftlichen Bericht unter vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Bericht u"ber Unfall,
    Diebstahl oder Brand muss insbesondere reamen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
    und Angaben Uber ihre Besitzer (Halter) enthalten.
  18. Bei einem Unfall dart sick der Mieter vor Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme
    nicht vom Unfallort entfernen (Unfallflucht).
  19. Bei einem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubeho"r bzw. Einbruch
    in das Fahrzeug oder einer Bescha"digung durch Unbekannte wéihrend des Parkens hat
    der Mieter sofort Anzeige be der Polizei zu erstatten und anschlieBend unverzu"glich
    unter Vorlage der polizeilichen Bescheinigung den Vermieter zu informeren.
    VII. HAFTUNG
  20. Die Haftung des vermieters wind fu"r Faille normaler Fahrléissigkeit dem Grunde und der
    H6he nach auf denjenigen Schaden begrenzt, der durch sine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Raf men der AKB abdeckbar is, es set denn, es handelt sick um sine verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall sowie be
    Vorsatz und grober Fahrléissigkeit bleibt die gesetzliche Haftung bestehen. Dies gilt
    such be Verletzungen des Lebens, des Ko"rpers oder der Gesundheit.
  21. Der Mieter hat das Kfz in demselben Zustand zuru"ck zu geber, in dem er es u"bernommen hat, mit Ausnahme der u"blichen Abnutzung. Der Mieter haftet fu"r die schuldhafte
    Bescha"digung des Kfz und for die Verletzung seiner vertraglichen pflichten. wetter haftet der Mieter such fur Marderschaden, Glasbruch und Steinschléige in den Scheiben des
    Fahrzeuges. Zur Begrenzung diesel Schadensrisiken, wind der Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung empfohlen (vol. III. 1.) Er hat in einem solchen Fall
    such die Schadensnebenkosten zu ersetzen, insbesondere furSachverstandige, Rechtsverfolgung, Abschleppen und Mietausfall sowie den Betrag der wertminderung des Kfz,
    Mietausfallkosten sind die Beitrage in Ho"he einer Tagesmiete ffirjeden Tag an dem das
    beschéidigte Kfz dem vermieter nicht zur Verfu"gung steht. Die Tagesmiete setzt sick
    aus dem Grundbetrag und aus dem Entgelt fu"r eine Fahrstrecke von 100 km zusammen.
    Dem Mieter bleibt der Nachweis often, class dem vermieter kein oder ein geringerer
    Schaden entstanden is.
  22. Bei den durch die Teilkaskoversicherung abgedeckten Gefahren (unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch) beschrankt sick die Haftung des Mieters auf seiner Selbstbeteiligungssatz (vol. oben III.1.) im Raf men der AKB. Hat der Mieter gema"B 111.2. den
    Abschluss einer Vollkaskoversicherung (Haftungsreduzierung) gewa"hlt, so beschra"nkt
    sick seine Haftung such wegen der hierdurch abgedeckten Gefahren (Unfallscha"den am
    Mietfahrzeug) auf seine Selbstbeteiligung. 1st die Selbstbeteiligung ausgeschlossen,
    entfa"llt such diesel Teil seiner Haftung.
    FUr Schéiden, die auf Bedienungsfehler des Mieters zurUckzufUhren sind, haftet der Mieter injedem Fall uneingeschra"nkt.
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    ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DEUTSCHLAND
    Trotz einer vereinbarten Haftungsreduzierung haftet/haften der Mister/die Mieter/-in
    fu"r den Schaden u"ber die Haftungsbegrenzung hinaus, Venn et/sie diesen grab fahrlassig oder versa"tzlich herbeigefUhrt hat. Vorsatzliche Herbeifu"hrung des Schadensfalles
    fu"hrt stets zur vollen Haftung des Mieters analog § 81 Abs. 1 VVG. Bei grab fahrléissig
    herbeigefu"hrten Schadensfa"Ilen, insbesondere be Fu"hren des Mietwagens unter die
    Fahrtu"chtigkeit beeintra"chtigendem Alkohol, Medikamenten oder Drogeneinfluss oder
    RotlichtverstoB bestimmt sick das MaB der Haftung des Mieters nach der Schwere des
    verschuldens analog § 81 Abs. 2 VVG.
  23. Soweit der Kaskoversicherer die Schéiden und Schadensnebenkosten nicht ersetzt,
    haftet der Mieter dem vermieter im Falle seines verschuldens fu"r die Schaden und Schadensnebenkosten (Ziffer VII.2). Verschuldensunabhangig is der Mieter injedem Fall verpflichtet, den be Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung vereinbarten
    Selbstbehalt (Ziffer III.) zu tragedy.
  24. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Scha"den ersetzt, wind der Mieter von seiner Ersatzpflicht fret.
  25. Der Mieter stellt den vermieter vonjeder Haftung fur Schéiden an oder Verluste von
    Gegenstéinden fret, die vom Mieter oder jemand anderem vor, we"hrend oder nach der
    wagenmiete in dem Fahrzeug befo"rdert, aufbewahrt oder zurdckgelassen Worden sind.
    VIII. RU"CKGABE DES KFZ
  26. Der Mieter hat das Kfz mit den vollsta"ndigen Wagenpapieren und so"mtlichen ihm ausgeha"ndigten SchlUsseln spa"testens am Erode der vereinbarten Mietzeit dem vermieter
    am vereinbarten Ort zurUckzugeben, und zwar wéihrend der Geschéiftszeit des Vermieters. Die Ru"ckgabe auBerhalb der Gescha"ftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
  27. Eine Verlangerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der
    Mietzeit.
  28. Gibt der Mieter das Kfz mit vollsta"ndigen wagenpapieren und so"mtlichen Schlu"sseln
    nach Beendigung der Mietzeit nicht zurUck, so hat der Mieter dem Vermieter fu"rjeden
    angefangenen Tag der Vorenthaltung des Kfz als Entschadigung die vereinbarte Miete
    zu zahlen. Die Miete wind in diesem Fall fur die Dauer der Vorenthaltung zumjeweils gultigen Standardtarif abgerechnet. Sollte an darn"berhinausgehender Schaden entstanden sein, so hat der Mieter diesen zu ersetzen. Der Mieter haftet fur so"mtliche nach
    Ablauf der Mietzeit eingetretenen Haftpflicht- und Kaskoschéiden.
  29. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung von
    Ma"ngeln, fair die der Mieter haftbar is, gegenu"ber dem Mieter Méingel des Kfz zu beanstanden.
  30. Der vermieter tut sein Mo"glichstes, um den Mister zu informeren, Venn perso"nliche
    Gegenstande im Fahrzeug nach Ru"ckgabe gefunden werden. Gegenstande, die perso"nIiche Daten und Finanzdaten enthalten, werden gema"B den Datenschutzbestimmungen
    nach 28 Tagen vernichtet. Alls anderen Gegensta"nde werden nach 3 Monaten entsorgt.
    IX. Ku"NDIGUNG
  31. Kommt der Mieter mit der Bezahlung einer Mietrate zu einem nicht unerheblichen Toil
    in Verzug oder wind dem vermieter die Fortsetzung des Mietverha"Itnisses unzumutbar,
    insbesondere well der Mieter eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, damn ist der
    vermieter berechtigt, den vertrag fristlos zu kUndigen. Macht der vermieter von diesem
    Recent Gebrauch, so bleibt der Mieter dem Vermieter zur Zahlung der vereinbarten Miete
    bis zum Erode der vertraglich vorgesehenen Mietzeit verpflichtet, soweit der vermieter
    das Kfz nicht an Dritte weitervermieten kann. Dem Mieter steht der Nachweis often,
    class dem vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  32. Der Mieter ist zur fristlosen Ku"ndigung berechtigt, Venn das Kfz nicht fahrbereit ist
    und der vermieter kein Ersatzfahrzeug zur VerfUgung stellt.
    X.DATENSCHUTZKLAUSEL
  33. Der Vermieter und seine Lizenzpartner sind jeweils verantwortliche Stellen im Sinne
    der einschléigigen vorschriften des Datenschutzrechts nach der europa"ischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  34. Die personenbezogenen Daten des Mieters und des Fahrers werden zum Zwecke der
    Anbahnung, Begru"ndung, Durchfu"hrung und Beendigung des Vertrages von dem Vermieter gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO verarbeitet.
  35. Eine werbliche Verwendung fur Zwecke der Eigenwerbung (einschlieBIich EmpfehIungswerbung) des Vermieters und dessert Lizenzgebers erfolgt our auf Basis der
    Rechtsgrundlage einer entsprechend erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO. Der Mieter, sowie der Fahrer kg"nnenjederzeit eine erteilte Einwilligung zur etwaigen Verarbeitung oder Nutzung der Daten fu"r Zwecke der Werbung oder der Marktoder Meinungsforschung few" r die Zukunft widerrufen.
    Der Widerruf der Einwilligung is unter Angabe des umseitig genannten vermieters zu
    richten an: widerspruch@opelrent.de.
  36. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt our, soweit dies fu"r die vertragsabwicklung erforderlich ist. So zum an Vertragspartner / Lizenznehmer / Franchisegeber des
    vermieters, an andere beauftragte Dritte (Inkassounternehmen, Rechtsanwa"Ite etc.), an
    das Kreditkartenunternehmen des Misters zum zwecke der Abrechnung, an beteiligte
    Haftpflicht- und Kaskoversicherer oder an zentrale Abrechnungsstellen zur Regulierung
    von UnfaIlscha"den. Ferrer kann sine Weitergabe personenbezogener Vertragsdaten an
    Beh6rden erfolgen, Venn und soweit eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters gegenu"ber der jeweiligen Beh6rde (z. B. Staatsanwaltschaft) besteht. Zusatzlich ist der
    Vermieter berechtigt, persénliche Daten des Mieters im Raf men der Beantwortung von
    Anfragen seitens staatlicher Beh6rden im Zusammenhang mit Anzeigen, die sick wa"hrend der Mietdauer ergeben haben, wie bspw. Strafzettel, Bufigelder und sonstige Gebu"hren, weiterzugeben. Eine darClber hinaus gehende Verwendung bedarf der
    ausdrUcklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Misters/Fahrers (siehe
    Punkt 3).
  37. Der Mieter/Fahrer kann als Betroffener im Sinne des Datenschutzrechtes nach Mafigabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte geltend machen:
  • Recent auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO, § 34 Bundesdatenschutzgesetz BDSG)
  • Recent auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
  • Recent auf Lo"schung (Art. 17 DS-GVO, §35 BDSG),
  • Recent auf Einschrankung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Recent auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
  • Recent auf Datenu"bertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
    AuBerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehérde (Art.
    77 DS-GVO, §19 BDSG).
    Eine entsprechende Anfrage bzw. an Begehren des Mieters / Fahrers nach Berichtigung,
    Sperrung oder LOschung der personenbezogenen Daten ist Uber die im Mietvertrag genannten Kontaktdaten oder Uber jede Stelle, welcome die Daten nach Mafigabe diesel
    Bestimmungen gespeichert hat, no"glich.
  1. Soweit erforderlich, verarbeitet der Vermieter die personenbezogenen Daten des
    Mieters fur die Dauer der Vertragsabwicklung. Der Vermieter unterliegt verschiedenen
    Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, we bspw. aus Handelsgesetzbuch
    (HGB) und Abgabeordnung (AO). Schlief5Iich beurteilt sick die Speicherdauer such nach
    den gesetzlichen Verja"hrungsfristen.
  2. Der vermieter Ubermittelt die Daten des Mieters in Staaten auBerhalb des Europa"ischen Wirtschaftsraums - EWR (Drittléinder) our, soweit dies zur Ausfu"hrung des Mietverha"Itnisses erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben is oder der Mieter seine
    Einwilligung erteilt hat.
    weiterhin verweisen wir auf die gUltigen ,,Datenschutzhinweise fur Kunden", die jederzeit unter folgenden Link https://www.opelrent.de/mietservice/datenschutzhinweise_fuer_kunden.htmI zur Kenntnis genommen werden kg"nnen.
    Bei weiteren Fragen zum Datenschutz kOnnen Sie sick an folgenden Kontakt wenden:
    info®opelrent.de
    XI. VERSCHIEDENES
  3. Der Mieter is zu einer Aufrechnung our berechtigt, Venn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskréiftig festgestellt sind. Dies gilt nicht fu"r AnsprUche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§ 536a BGB) und fur
    RUckforderungsansprUche wegen zu viel gezahlter Miete.
  4. nebenabreden sind nicht getroffen Worden. A"nderungen und Erga"nzungen des vertrages bedUrfen der schriftform. Dies gilt such fu"r eine Aufhebung der Schriftformklausel.
  5. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein
    oder werden, so wind dadurch die wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Ubrigen Bestimmungen nicht beru"hrt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung is als
    durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem
    von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten
    wirtschaftlichen Zweck am néchsten kommt.
  6. Der sitz der Vermieterin ist der Erfu"llungsort. Er ist such der Gerichtsstand, sofern der
    Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach
    Vertragsschluss seiner Wohnsitz oder gewo"hnlichen Aufenthalt insAusland verlegt hat
    oder beides zur zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  7. Fu"ralle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Mieter gilt das Recent der Bundesrepublik Deutschland.
  8. Hinweis gemaB § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Unser Autohaus
    nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG tell und ist hierzu such nicht verpflichtet.
  9. Verbraucherinformation gema"B Verordnung (EU) Nr. 524/2013 i. V. m. §14 Abs.1 ODRVerordnung. lm Raf men der Verordnung Uber online-streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/consumers/odrl eine OnlineStreitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur VerfUgung.
    Unsere E-Mailadresse lautet: info@opelrent.de
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